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Actualité

CoVid-19: Neue Rahmenvorgaben und Informationen des BASPO

By 04/06/2020September 17th, 2020No Comments


CoVid-19: Neue Rahmenvorgaben und Informationen des BASPO

Das BASPO hat die neuesten Informationen zu den Covid-Schutzmassnahmen kommuniziert:

Die Details zu den ab 6. Juni geltenden Regeln und Schutzkonzepten entnehmen Sie bitte den angehängten generellen Rahmenvorgaben, die das BASPO/ BAG erstellt hat. Im Zentrum des Konzepts für den Trainingsbetrieb der Vereine ab 6. Juni stehen die fünf übergeordneten Grundsätze für den Sport:

1. Symptomfrei ins Training/Wettkampf
2. Distanz halten (10m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2m Abstand)
3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
4. Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
5. Bezeichnung verantwortlicher Person

Swiss Olympic wird ab Freitagabend, 29. Mai, auf seiner Website ein Standard-Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb der Vereine bereitstellen, das Sie dann mit sehr geringem Aufwand adaptieren können. Gleichzeitig steht dann auch die aktualisierte Grafik zur Verfügung, auf der die Schutzmassnahmen für den Sport visualisiert sind.

Spezielle Regelungen gelten auch nach dem 6. Juni für Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, hier geht es insbesondere um Kampfsportarten wie Judo oder Schwingen sowie Paartanz. Bei der Ausübung dieser Sportaktivitäten müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste.

Für den Wettkampfbetrieb gelten die Regeln, wie sie ebenfalls in den Rahmenvorgaben aufgeführt sind. Für den Wettkampfbetrieb müssen die einzelnen Veranstalter nach wie vor ein individuelles Schutzkonzept erstellen, gemäss den Rahmenvorgaben. Da die Schutzkonzepte für den Wettkampfbetrieb je nach Sportart sehr unterschiedlich sein können, kann Swiss Olympic kein Standard Schutzkonzept für den Wettkampfbetrieb zur Verfügung stellen.

Die angepassten Schutzkonzepte der Verbände werden jedoch nicht mehr einzeln vom BASPO plausibilisiert, sie müssen jedoch bei Bedarf der Gesundheitsbehörde vorgewiesen werden können.

Die Vereine und auch die Sportanlagenbetreiber werden es sicher mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen haben, dass die Anlagen, Garderoben usw. ab dem 6. Juni entsprechend den normalen Richtlinien gereinigt werden müssen und keine ausserordentlichen Reinigungsmassnahmen und Desinfektionen mehr notwendig sind.

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